Bauberatung

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Aufgrund eines Rechtsgutachtens des Bundesver-fassungsgerichts liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den deutschen Bundesländern.

Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welcher Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung.

Aus der Bauordnung...

  • die Einhaltung von Abständen
  • die Statik (Standsicherheit, Erdbebenschutz...)
  • Bestimmungen für Rettungswege, Treppenbreiten und Notausgängen
  • den Lichteinfall, vor allem zu Nachbargebäuden
  • den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion
  • den Brand- und Wärmeschutz
  • die Art der Heizung
  • die Verkehrssicherheit
  • uvm.

Neben diesen materiellen Regelungen, regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrechts, wie den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung.

Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen, sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Baunormen.

Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht - z. B. Garagenverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw. Gewisse Einschränkungen können zusätzlich die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung festlegen.

Wie Sie sehen, gibt es viele Hürden die zu überwinden sind, bevor Sie über eine Baugenehmigung verfügen. Benötigen Sie einen Bauantrag oder planen Sie ein Bauvorhaben jeglicher Art, dann lassen Sie sich durch mich umfassend und fachgerecht beraten. Gleiches gilt für eine Nutzungsänderung, Dachgeschoßausbau, Umbau, Abgeschlossenheitserklärung oder Teilungserklärung.

Ich begleite Sie bei der Erstellung des Bauantrages, auch wenn Sie ohne Baugenehmigung gebaut haben und ein Bußgeld droht. Bei behördlichen Auflagen stehe ich Ihnen ebenfalls beratend zur Seite.

Tätigkeitsbereich

Mitte, Moabit, Hansaviertel, Tiergarten, Wedding, Gesundbrunnen, Friedrichshain, Kreuzberg, Prenzlauer Berg, Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Malchow, Pankow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Grunewald, Westend, Halensee, Spandau, Haselhorst, Siemensstadt, Staaken, Gatow, Kladow, Hakenfelde, Falkenhagener Feld, Wilhelmstadt, Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Plänterwald, Baumschulenweg, Johannisthal, Niederschöneweide, Altglienicke, Adlershof, Bohnsdorf, Oberschöneweide, Köpenick, Friedrichshagen, Rahnsdorf, Grünau, Müggelheim, Schmöckwitz, Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Hellersdorf, Friedrichsfelde, Karlshorst, Lichtenberg, Falkenberg, Hohenschönhausen, Wartenberg, Fennpfuhl, Rummelsburg, Reinickendorf, Tegel, Konradshöhe, Heiligensee, Frohnau, Hermsdorf, Waidmannslust, Lübars, Wittenau, Märkisches Viertel, Borsigwalde, Mühlenbeck, Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Hohen-Neuendorf, Stolpe, Borgsdorf, Summt, Basdorf, Schönwalde, Schönerlinde, Basdorf, Hobrechstfelde, Zepernick, Röntgental, Panketal, Schönow, Eichwerder, Schwanebeck, Lindenberg

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